Dipl.-Ing. Gerhard Derksen • Dipl.-Ing. Christoph König
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Tätigkeitsprofil

Hier finden Sie unsere Aufgabenbereiche und Tätigkeitsfelder. Weitere Informationen zu den Leistungen, die durch unser Vermessungsbüro erbracht werden, stellen wir Ihnen gern auf Anfrage zur Verfügung.

Hoheitliche Tätigkeiten

Katastervermessung

Mit dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) Christoph König ist das Vermessungsbüro Bestandteil des amtlichen Vermessungswesens in Brandenburg und damit berechtigt, sogenannte hoheitliche Vermessungen rund um das Grundstück durchzuführen. Die Herstellung bestehender und die Bildung neuer Grenzen sind das Kerngeschäft der Katastervermessung. Die nachfolgenden Leistungen werden von uns erbracht.

Vermessung zur Teilung / Zerlegung von Flurstücken

  • Bildung neuer Flurstücksgrenzen einschließlich beratender Tätigkeit

Grenzvermessung

  • Ermittlungen der rechtmäßigen und geometrisch richtigen Lage von bestehenden Grenzen und Grenzpunkten
  • Wiederherstellung von Grenzen und Abmarkung von Grenzpunkten
  • Grenzzeugnis / Grenzanzeige

Katastermäßige Gebäudeeinmessung

  • Vermessung von Gebäuden nach Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme zur Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen und zur Eintragung in das Liegenschaftskataster

–Δ–

Amtlicher Lageplan

Auch beim Amtlichen Lageplan zum Bauantrag handelt es sich um eine hoheitliche Vermessungstätigkeit. Aus Gründen des inhaltlichen Zusammenhangs wird dieser hier aber unter dem Punkt Bauvermessung weiter unten beschrieben.

–Δ–

Bodenordnung - Flurbereinigung

Die Flurbereinigung und -neuordnung ist ein Instrument der Landentwicklung mit dem Ziel ein effizientes und nachhaltiges Boden- und Flächenmanagement zu gewährleisten. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Vermeidung und Beseitigung von Nutzungskonflikten zwischen land-/forstwirtschaftlichen, baulichen und ökologischen Nutzungen.

Speziell im Ostteil Deutschlands obliegt der Feststellung von Eigentumsverhältnissen und der Grundstückserschließung hohe Priorität, da im Zuge der Großflächenbewirtschaftung durch die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften Enteignungen und starke Eingriffe in das bestehende Wege- und Gewässernetz erfolgten.

Im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens war Herr Derksen als beliehene Stelle gemäß § 53 Abs. 4 Landwirtschaftsanpassungsgesetz mit hoheitlichen Aufgaben tätig.

In der Flurbereinigung werden u.a. die folgenden Planungs- und Verwaltungsaufgaben durchgeführt.

  • Durchführung mehrerer Flurbereinigungsverfahren in Gesamtvergabe
  • Aufstellung von Plangrundlagen mit Aufmaß der örtlichen Topografie unter Hinzuziehung von Luftbildern sowie Aufstellung eines Wege- und Gewässerplans einschließlich landschafts- pflegerischen Begleitplans und Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Abstimmungen, Vereinbarungen und Erklärungen mit Beteiligten und Trägern öffentlicher Belange
  • Vermessungen, Ortslagenregulierungen und Verfahren nach §64 LwAnpG (Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum)

–Δ–

Bodenordnung - Baulandumlegung

Durch die Baulandumlegung wird in städtisch geprägten Bereichen ein effizientes Bauflächenmanagement angestrebt. Die Schaffung von Bauland durch Umnutzung bestehender Flächen sowie die Neuordnung bebauter oder unbebauter Grundstücke für die optimale bauliche oder sonstige Nutzung sind die Ziele einer Baulandumlegung. Innerhalb der Umlegungsverfahren sind rechtlich verbindliche Pläne und Vorschriften und die Interessen der Grundeigentümer zu beachten.

Als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 Baugesetzbuch führen wir bei der Baulandumlegung die folgenden Aufgaben durch.

  • Planung, Verwaltung und Vorbereitung der Entscheidungen für den Umlegungsausschuss
  • Vermessungs- und Katastertechnische Bearbeitung

–Δ–

Nicht hoheitliche Tätigkeiten

Bauvermessung

Die Vermessung rund um das Bauen ist ein wichtiger Bestandteil des Leistungsangebotes unseres Büros. Von der ersten Planung über die Baugenehmigung und Umsetzung der Planung in die Örtlichkeit bis zur Fertigstellung führen wir die vermessungstechnischen Leistungen im Zuge eines Bauvorhabens durch. Im Einzelnen gehören dazu folgende Leistungen.

Beratung

Bereits vor Beginn der Planung stehen wir beratend zur Verfügung, um zu prüfen, welches Bauvorhaben überhaupt auf welches Grundstück "passt" und rechtlich zulässig ist.

Planungsgrundlage (sogenannter Vorplan)

Der sogenannte Vorplan oder auch Bestandsplan enthält die Grundstücksgrenzen, den Gebäudebestand, die Topographie, Angaben zu den Nachbargrundstücken einschließlich Nachbareigentümer sowie das Höhenaufmaß, Angaben zur Erschließung, den Kanalbestand, das Baurecht (Bebauungsplan) und ggf. vorhandenen Rechte (Wegerechte, Leitungsrechte o.ä.).

Amtlicher Lageplan

Nach Abschluss der Planung durch Ihren Architekten tragen wir die Bauzeichnungen einschließlich der geplanten Außenanlagen in den Amtlichen Lageplan ein und ermitteln die Abstandsflächen und die Ausnutzungszahlen (GRZ, GFZ). Der Amtliche Lageplan wird in gewünschter Anzahl ausgefertigt und Ihnen oder Ihrem Architekten zur Einreichung des Bauantrages übergeben.

Baulast

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Erklärung von Baulasten gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften können Grundstückseigentümer Verpflichtungen eingehen, um so beispielsweise die Sicherung einer Erschließung fremder Grundstücke oder die Übernahme von Abstandsflächen und Brandschutzabständen zu gewährleisten.

Grobabsteckung

Nach erteilter Baugenehmigung werden Gebäude in der Regel grob abgesteckt. Wir markieren dazu die Gebäudeecken durch Holzpflöcke in der Örtlichkeit. Diese dienen dem Bauunternehmen zur Ausschachtung der Baugrube. Auf Wunsch wird ein Höhenpunkt für die ausführende Firma angegeben.

Feinabsteckung

Nach erfolgter Ausschachtung werden durch das Bauunternehmen Schnurgerüste in den Ecken der Baugrube erstellt, auf denen wir die Fluchten der Gebäudeaußenwände mit Nägeln markieren. Zwischen den Nägeln werden Schnüre gespannt, so entsteht das sogenannte Schnurgerüst.

Lage- und Höhennachweis

Gemäß § 72 Absatz 9 der Brandenburgischen Bauordnung fordert die Bauaufsichtsbehörde zwei Wochen nach Baubeginn die Vorlage einer Einmessbescheinigung zum Nachweis, dass die festgelegte Grundfläche und Höhenlage eingehalten worden ist. Um den Aufwand gering zu halten, wird der Lage- und Höhennachweis soweit möglich zusammen mit der katastermäßigen Gebäudeeinmessung (siehe oben) durchgeführt.

–Δ–

Ingenieurvermessung

Neben der Bauvermessung beinhaltet die Ingenieurvermessung weitere wichtige Tätigkeitsfelder rund um das Planen und Bauen. Sie fasst alle Vermessungsleistungen zusammen, die im Rahmen von komplexen Bautätigkeiten im Hoch- und Tiefbau notwendig sind. Die Ingenieurvermessung schafft Planungs¬grundlagen (Entwurfsvermessung) und setzt diese in weiteren Schritten in die Örtlichkeit um. Dabei können hohe Genauigkeitsansprüche durch den Einsatz moderner Technik befriedigt werden. Durch das Vermessungsbüro werden u.a. die aufgeführten Leistungen erbracht.

  • topographische Pläne aller Art
  • baubegleitende Absteckung, Bauüberwachungsmessung
  • Deformationsmessungen, Messungen zur Lageveränderung eines Bauwerkes, vermessungstechnische Beweissicherung
  • Aufmaße horizontaler und vertikaler Flächen (Giebel- u. Fassadenaufmaße, Fundamente für Maschinenbau etc.)
  • Aufmaß und Abrechnung von Erdmassen, DGM, Profile
  • Gebäudeaufmaße als Planungsgrundlage
  • GPS-Vermessungen

Zur besonders detailgetreuen und hochgenauen 3D-Darstellung beispielsweise von denkmalgeschützten Gebäudefassaden oder Industrieanlagen werden auch Vermessungen im Laserscanning-Verfahren durchgeführt.

–Δ–

Digitalisierung

Um Informationen aus analogen Vorlagen (Papierkarten, -pläne) digital weiterbearbeiten zu können, werden diese gescannt und in das erforderliche Lagesystem eingepasst (Georeferenzierung). Danach kann die Erfassung der punkt-, linien- und flächenhaften Objektgeometrien am Bildschirm erfolgen (Vektorisierung). Die so entstandenen Vektorgeometrien bilden die Grundvoraussetzung für die Weiterverarbeitung der nun digital vorliegenden, räumlichen Informationen in CAD- und Geoinformationssystemen. So können z.B. in weiteren Schritten Längen- und Flächenmessungen, spezielle geometrische Konstruktionsaufgaben, Flächenverschneidungen oder auch Verknüpfungen mit Sachinformationen durchgeführt werden. Nachfolgend sind einige Digitalisierleistungen beispielhaft aufgeführt.

  • Erfassung von Flurstücksgrenzen aus alten Flurkarten im Rahmen der Erstellung des Automatisierten Liegenschaftskatasters
  • Erfassung von Leitungsverläufen (Abwasser, Trinkwasser, Hochspannungsleitungen, Gas-Pipelines u.ä.)
  • Erfassung von Schutzgebieten z.B. im Rahmen von Bodenordnungsverfahren (Natur-, Lanschafts-, Gewässerschutzgebiete, Bodendenkmäler)
  • Erfassung von regionalen und kommunalen Planungsgrundlagen (z.B. Bebauungspläne)

–Δ–

Geoinformation

Ein Großteil aller Informationen weist einen Raumbezug auf. Mit Hilfe von raumbezogene Daten (Geodaten) und Informationen (Geoinformationen) und entsprechenden Verfahren zu ihrer Erfassung, Verarbeitung und Darstellung können Objekte und Erscheinungen der realen Welt modelliert und somit Antworten auf raumbezogene Fragestellungen gefunden werden.

Unsere Aufgabe ist es, Geoinformationen in ihrer vielfältigen Form zu erzeugen, aufzubereiten und ihre Inhalte für unterschiedliche Anwender und den jeweiligen Anforderungen entsprechend nutzbar zu machen. Hierfür bieten wir das nachfolgende Leistungsspektrum an.

  • Beschaffung und Bearbeitung von digitalen Geodaten (ALK, ATKIS, ALB, Luftbilder, Leitungen etc.), GIS-Projekte
  • Erarbeitung von GIS-Lösungen nach anwenderspezifischen Anforderungen
  • Konzepterstellung und Einführung von Informationsmanagementsystemen
  • Geoportal-Kommune - Verknüpfung von verschiedenen Geobasis- und -fachinformationen in einem Geoportal mit vielfältigen Funktionalitäten und Bereitstellung für Städte und Gemeinden, Verbände, Unternehmen u.ä.
  • Geodaten-Shop - Internetportal für Jedermann zur Visualisierung und Verknüpfung von Basisdaten wie Flurkarte, Luftbild, Bodenrichtwertkarte u.ä.

–Δ–

Gutachten

Aufgrund der beruflichen Ausrichtung und Qualifikation ist der ÖbVI kompetenter Ansprechpartner für die Erstellung von grundstücksbezogenen Wertgutachten. Als Sachverständigen zeichnen Ihn einerseits seine Objektivität und andererseits sein Spezialwissen in Bezug auf die Immobilie, ihre Teilmärkte, ihre Nutzung und Bebaubarkeit aus. Gutachterlich erbringen wir die aufgelisteten Dienstleistungen.

  • Verkehrswertgutachten (Grundstücks- und Gebäudebewertung)
  • Wertermittlung von Grundstücksbelastungen
  • Gerichtsgutachten (Grenzstreitigkeiten)
  • Gutachten über Rechte an Grundstücken (z.B. Grunddienstbarkeiten) und grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurechte)
  • Gutachterliche Stellungsnahmen (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht)

–Δ–

Beratung

Viele Belange im Bereich der Vermessungstätigkeit erfordern eine kompetente Beratung. Ob im Rahmen einer örtlichen Vermessung für einen Auftraggeber oder bei der Durchführung von Bodenordnungsverfahren mit vielen Beteiligten - durch seine umfassende Ausrichtung kann der ÖbVI eine sach- und fachgerechte Beratertätigkeit wahrnehmen. Dabei werden u.a. die nachfolgenden Inhalte abgedeckt.

  • Beratungen in baurechtlichen Fragen bei geplanten Neubauten (z.B. zulässige Grenzbebauung, Abstandsflächen gemäß Bauordnung, zulässige Nutzung nach BauNVO, Sicherung der Erschließung, Brandschutz, Feuerwehrzufahrt, bestehendes Satzungsrecht)
  • Beratung zur Klärung von Grundstücksgrenzen und zur Teilung von Grundstücken
  • Zusammenstellung von Unterlagen aus amtlichen Registern und Archiven privater und öffentlicher Träger (Grundbuch, Bauamt, Kataster) und zur Kostenminimierung für den Bauherren

–Δ–